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20
Kriegsgesetze: Befreiung vom Kriegsdienst. Städtebelagerung.
1 Wenn du gegen deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen, sowie ein an Zahl dir überlegenes Kriegsvolk erblickst, so sollst du dich nicht vor ihnen fürchten, denn Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten hergeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr euch nun zum Kampf anschickt, so trete der Priester heran und rede zu dem Volk 3 und spreche zu ihnen: Höre, Israel! Ihr schickt euch heute an zum Kampfe mit euren Feinden; seid unverzagten Mutes und fürchtet euch nicht, erbebet nicht und erschreckt nicht vor ihnen. 4 Denn Jahwe, euer Gott, zieht mit euch, um für euch mit euren Feinden zu streiten und euch Sieg zu verleihen. 5 Dann sollen die Beamten also zu dem Kriegsvolke sprechen: Jedermann unter euch, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat, mag abtreten und heimkehren, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer es einweihe! 6 Und jedermann, der einen Weinberg gepflanzt und noch nicht zu nutzen angefangen hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkommme, und ein anderer ihn zu nutzen anfange. 7 Auch wer sich ein Weib verlobt, aber noch nicht heimgeführt hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer sie heimführe. 8 Weiter sollen dann die Beamten zu dem Kriegsvolke sprechen: Jeder, der furchtsam und mutlos ist, trete ab und kehre heim, damit er seine Volksgenossen, nicht auch so mutlos mache, wie er ist. 9 Wenn aber die Beamten ihre Ansprache an das Volk beendigt haben, soll man Truppenführer an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du dich zur Belagerung einer Stadt anschickst, so sollst du ihr ein gütliches Abkommen anbieten, 11 und wenn sie in das gütliche Abkommen einwilligt und dir die Thore öffnet, so soll dir alles in ihr befindliche Volk fronpflichtig und unterthan sein. 12 Wenn sie aber kein gütliches Abkommen mit dir treffen, sondern Krieg mit dir führen will, so sollst du sie belagern 13 und, wenn sie Jahwe, dein Gott, in deine Gewalt gegeben hat, alles, was an Männern darin ist, mit dem Schwerte töten, 14 dagegen die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt findet, alles in ihr Erbeutete, dir rauben und das von deinen Feinden Erbeutete, das dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat, genießen. 15 Auf diese Weise sollst du mit allen den Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen, die nicht zu den Städten dieser Völker gehören. 16 Dagegen in den Städten dieser Völker, die dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, sollst du keine Seele am Leben lassen. 17 Vielmehr mußt du den Bann an ihnen vollstrecken: an den Hethitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, wie dir Jahwe, dein Gott, befohlen hat, 18 damit sie euch nicht lehren, alle ihre Greuel nachzuahmen, die sie ihren Göttern zu Ehren verübt haben, und ihr euch so gegen Jahwe, euren Gott, versündigt. 19 Wenn du eine Stadt behufs ihrer Belagerung lange Zeit einschließen mußt, um sie zu erobern, so verdirb nicht die zu ihr gehörenden Bäume, indem du die Axt an sie legst, sondern genieße ihre Früchte, sie selbst aber haue nicht um. Oder sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, daß auch sie der Belagerung von dir unterworfen werden sollten? 20 Nur solche Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, darfst du verderben und umhauen, um gegen die Stadt, welche Krieg mit dir führt, Belagerungswerke zu errichten, bis sie fällt.

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