9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man dem HERRN eine Opfergabe darbringtd.h. das zum Opfer tauglich ist, so soll alles, was man dem HERRN davond.h. von dieser Art Vieh gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein Gutes um ein Schlechtes, oder ein Schlechtes um ein Gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das Eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgendein unreines Vieh ist, wovon man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, so soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HERRN heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, so soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16 Und wenn jemand von dem Feld seines Eigentums dem HERRN heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: 1 Homer Gerste Aussaat zu 50 Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahr übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen Mann verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntesd.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28 Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahr; und er soll deine Schätzung am gleichen Tag, als ein dem HERRN Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land eigentümlich gehörte.
25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; 20 Gera soll der Sekel sein.
26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehörtW. das dem HERRN erstgeboren wird, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört dem HERRN. 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.
28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem HERRN verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem HERRN hochheilig. 29 Alles, wasEig. alles Verbannte, das an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: Es soll gewisslich getötet werden.
30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig. 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabd.h. des Hirten vorüberzieht, das Zehnte soll dem HERRN heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.
34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.
<- 3. Mose 26- a Eig. absondert, weiht
- b Eig. eines Männlichen
- c Eig. ein Weibliches
- d Eig. eines Männlichen
- e Eig. eines Männlichen
- f Eig. eines Weiblichen
- g W. wenn er
- h d.h. das zum Opfer tauglich ist
- i d.h. von dieser Art Vieh
- j d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28
- k W. das dem HERRN erstgeboren wird
- l Eig. alles Verbannte, das
- m d.h. des Hirten